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Das Marktdorf
 
auf der Sonnenseite des Hunsrück

Erster Regionalmarkt für dieses Jahr am 06.03.

Liebe Regionalmarkt-Begeistere,
wir freuen uns, dass unsere Regionalmärkte auch in diesem Jahr, wenn auch unter verschärften Corona-Regelungen, wieder stattfinden können.
Mit den regionalen Märkten hoffen wir, Ihnen ein wenig Abwechslung im vom stark Corona-geprägten Alltag bieten zu können.
Damit die Regionalmärkte auch in Zukunft stattfinden dürfen, bitten wir Sie daher, sich streng an die geltenden Regelungen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung des Regionalmarktes zu halten:
  • Die Besucher haben Mundschutz zu tragen!
  • Es werden keinerlei Sitzgelegenheiten angeboten
  • Die sanitären Anlagen sind nur für Marktbeschicker geöffnet
  • Der Verzehr von Waren jeglicher Art an Ort und Stelle ist untersagt / ausgenommen davon ist die Weinverkostung am Stand
  • Zwischen den Verkaufsständen ist auf ausreichenden Abstand zu achten
  • Keine Möglichkeit der Selbstbedienung (Kunden fassen keine Waren an, die nicht auch gekauft werden)
  • Der Kassenbereich ist entsprechend den Hygienevorschriften auszustatten (kein direkter Kontakt, Schutzwand empfehlenswert)
  • An Ein- und Ausgang ist die Möglichkeit der Händedesinfektion gegeben
  • Zwischen den Besuchern muss der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden
  • Die Verkaufsstände sind als Rundweg aufgebaut. Begegnungsverkehr soll nicht stattfinden
  • Die Marktbeschicker sind auf regelmäßige Händedesinfektion hinzuweisen
  • Menschenansammlungen sind auf den Mindestabstand hinzuweisen und aufzulösen. Je nach Andrang kann dies von Stand zu Stand notwendig sein
  • Hat der Veranstalter den Eindruck, dass die Abstandsregeln aufgrund des Andranges nicht mehr einzuhalten sind, so ist kurzzeitig der Zugang zur Veranstaltungsfläche zu versagen
  • Den Anordnungen des Veranstalters ist Folge zu leisten!

Tags: Regionalmarkt, Märkte

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