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Aufhebung des Bebauungsplans „Hinter Bangert“

Inklusive aller Rechtswirksamen Änderungen der Ortsgemeinde Veitsrodt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

Verfahrensstand: Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 a BauGB, § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB

Beteiligungszeitraum: 01.08.2022 bis einschließlich 02.09.2022

Der Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung sowie der Begründung, kann in der Zeit vom 01.08.2022 bis einschließlich 02.09.2022 während der Dienstzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 451, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein eingesehen werden.

Er kann darüber hinaus als zusätzliches Informationsangebot, unter Beachtung des unten angegebenen Hinweises, über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Veitsrodt „Aufhebung des Bebauungsplanes Hinter Bangert“ eingesehen werden.

Hinweis: Die Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen hat Vorkehrungen getroffen, um die Ausbreitung des Coronaviruses einzudämmen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei einer persönlichen Einsichtnahme ein geeigneter Mund- und  Nasenschutz zu tragen ist. Auch gelten die bekannten Regeln wie Abstandswahrung und die Händedesinfektion; entsprechendes Desinfektionsmittel steht im Gebäudeeingangsbereich zur Verfügung.

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