Vogelgrippe im Kreis Birkenfeld nachgewiesen
Bei einem am 24. Oktober bei Rhaunen gefundenen Kranich, wurde das Virus H5N1 nachgewiesen.
Zur Vorbeugung einer Einschleppung der Tierseuche erlässt die Kreisverwaltung Birkenfeld eine Allgemeinverfügung, die ab 1. November 2025 gilt. Sie beinhaltet:
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Stallpflicht für sämtliches gehaltenes Geflügel
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Verbot von Geflügelausstellungen, -märkten und ähnlichen Veranstaltungen
Die vollständige Verfügung ist im Amtsblatt vom 31.10.2025 auf der Homepage der Kreisverwaltung Birkenfeld abrufbar.
Das Friedrich-Loeffler-Institut bewertet das Risiko weiterer Ausbrüche bei Wildvögeln und Geflügel in Deutschland weiterhin als hoch.
Funde von toten oder kranken Kranichen, Greifvögeln, Wasservögeln oder Hausgeflügel sollen dem Veterinäramt gemeldet werden:
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☎️ 06782 / 15 8013 (während der Dienstzeiten)
Für eine schnelle Bearbeitung werden folgende Angaben benötigt:
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Name und Erreichbarkeit
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genauer Fundort (nach Möglichkeit mit Geodaten)
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Art und Anzahl der Tiere
Wichtig: Tote oder kranke Vögel nicht anfassen oder mitnehmen!
Das Veterinäramt dankt der Bevölkerung für ihre Mithilfe.




